GPSR – was ist das überhaupt?

Die EU will alle Produkte für VerbraucherInnen sicherer machen. Deshalb hat sie mit einer Produktsicherheitsverordnung neue Regeln erlassen. Die gelten für dich, wenn du eigene Produkte herstellst oder herstellen lässt und unter deinem (Marken-)Namen vertreibst oder Produkte in die EU einführst. Dann musst du ab 13.12.2024 mögliche Risiken bewerten und umfassend über deine Produkte informieren. Das gilt für Verpackungen und ebenso für alle Produktangebote, z. B. in Web-Shops oder auf Online-Marktplätzen.

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Das sagen unsere Kunden

 

GPSR – werde jetzt aktiv!

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Die neuen Informationspflichten der EU- Produktsicherheitsverordnung gelten ab 13.12.2024.

  • Hol dir jetzt den passenden Adress-Schutz von Postflex®.
  • Pflege die Herstellerangaben mit Adresse in deine Online-Produktangebote ein.
  • Ergänze Abbildungen und eindeutige Produktbeschreibungen, wo sie noch fehlen.
  • Mach eine Risikobewertung und gib bei Bedarf Warn- und Sicherheitshinweise.
  • Lass dich rechtlich beraten, wenn du nicht sicher bist, was in deinem Fall gilt.

Kennst du unseren Partner, die IT-Recht Kanzlei München? Hier bekommst du kompetente Antworten auf deine Fragen rund ums Online-Recht.

Günstiger Adress-Schutz: so einfach geht das

Du mietest eine günstige virtuelle Adresse bei Postflex®. Diese nennst du anstelle deiner Privatanschrift im Impressum oder in den Herstellerangaben. Wir bekommen deine Briefpost und scannen sie direkt ein. Du erhältst alles digital, schnell und passwortgeschützt. Willst du wissen, was wir sonst noch für dich tun können?

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